Erdbeben sind versicherbar
5 Juli, 2024 | Aktuell Nicht kategorisiert
Die Baloise verschickte am 21. Juni Massnahmen in ihrer Erdbebenversicherung. Das Erdbebenrisiko gehört zu den zehn grössten Gefahren in der Schweiz. Nach Strommangellage, Grippe-Pandemie, Ausfall des Mobilfunks und Hitzewelle, steht ein Erdbeben an fünfter Stelle der nationalen Risikoanalyse des Bundesamts für Bevölkerungsschutz. Nun führte der Versicherer eine Leistungsbegrenzung ein.
In den Regionen Baselland, Aargau und Schaffhausen sind um 03.06 Uhr in der Nacht auf Donnerstag, den 27. Juni, zahlreiche Menschen unsanft von einem lauten Erdbeben der Stärke 4,2 geweckt worden. Das Epizentrum lag rund 18 Kilometer nordwestlich von Laufenburg AG auf deutschem Staatsgebiet. Laut Schweizerischem Erdbebendienst (SED) soll das Beben in der ganzen Schweiz verspürt worden sein. Kleinere Schäden sind vereinzelt möglich. Über 1200 Meldungen gingen noch in der Nacht beim Erdbebendienst ein.
In der Baloise Gebäudeversicherung konnte man bisher das Gebäude neben den klassischen Gefahren auch gegen Erdbeben versichern. Versichert sind je nach Vereinbarung Sachen, Kosten und Erträge. Alle Erdbeben und vulkanische Eruptionen, die innerhalb von 168 Stunden nach der ersten schadenverursachenden Erschütterung bzw. Eruption auftreten, bilden ein Schadenereignis. Gedeckt sind alle Schadenereignisse, deren Beginn in die Vertragsperiode fällt.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen, Veränderungen der Atomkernstruktur ohne Rücksicht auf ihre Ursache, Schäden durch Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz künstlich geschaffener Hohlräume haben.
Einführung einer Leistungsbegrenzung durch die Baloise
Die Baloise führt nun eine Leistungsbegrenzung aufgrund einer gestiegenen Nachfrage sowie dem Anstieg der Rückversicherungs- und Kapitaldeckungskosten der letzten Jahre ein. Daher gehe, so die Baloise, die Einführung der Leistungsbegrenzung für viele Produkte Hand in Hand mit einer Anpassung der Tarife und der Minimalprämie.
Da die Nachfrage nach Erdbebendeckungen steige, wird neu zur Absicherung grosser Kumulereignisse eine Leistungsbegrenzung pro Ereignis und pro Kalenderjahr im Falle eines Erdbebens eingeführt. Somit sollen weiterhin Kapazitäten für Erdbebendeckungen sichergestellt werden.
Wann werden die Massnahmen zur Leistungsbegrenzung eingeführt?
Seit Mitte Juni 2024 wurden die Sachversicherung für Unternehmen, Sachversicherung für Gebäude sowie «baloise all risks» angepasst. Danach werden bis im ersten Halbjahr 2025 die restlichen Produkte für Private folgen.
Die Leistungsbegrenzung beträgt pro Ereignis für Sachschäden und Kosten 1 Milliarde Franken. Für Ertragsausfälle, Mehrkosten und Mieterträge 250 Millionen Franken. Pro Kalenderjahr sind die Leistungen gesamthaft für alle Schäden auf 2 Milliarden Franken begrenzt.
Prämien für die Erdbebenversicherung ebenfalls erhöht
Da die Prämiensätze für die Erdbebenversicherung an die aktuelle Risikolage angepasst werden müssen, gelten seit Mitte Juni 2024 erhöhte Prämiensätze sowie neu definierte Mindestprämiensätze für Sachversicherung für Unternehmen, Sachversicherung für Gebäude sowie «baloise all risks».
Mit dieser kombinierten Leistungsbegrenzung von 1 Milliarde Franken für Fahrhabe/Haushalt und Kosten und zusätzlich 250’000 Millionen Franken für Betriebsunterbruch/Mehrkosten und Mieterträge habe Baloise aktuell die kundenfreundlichste Leistungsbegrenzung auf dem Markt der Privatversicherer.
Baloise mit kundenfreundlichster Leistungsbegrenzung?
thebroker wollte es genau wissen und hat bei RMS Risk Management Service AG, dem Versicherungsbroker, der zusammen mit seinem Partner Lloyd’s bereits seit 20 Jahren die Erdbebenversicherung «ErdbebenRISK» anbietet, nachgefragt, was deren Leistungen bei Erdbeben beinhalten.
RMS Risk Management Service mit bestem Angebot
Mit dem Angebot von «ErdbebenRISK» sind private Gebäude und Wohnhäuser, Industriegebäude, Hausrat, Firmeninventar und die Mehrkosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes versichert. Optional können zusätzlich auch die Zusatzkosten für die Wiederaufnahme des Betriebs und Schadenminderung wie Lagerkosten sowie vorläufige Reparaturen abgedeckt werden. Aber nicht nur das, sondern auch die Lebenshaltungskosten und der Mietzinsausfall, wenn die Zivilbehörden den Zutritt zum versicherten Eigentum verbieten, können versichert werden.
Auch die Lebenshaltungskosten, der Mietzinsausfall und Zusatzkosten sind, wenn ein Wasserversorgungs- oder Stromversorgungsdienst von einem Erdbeben betroffen ist, versichert. Schliesslich sind auch die Lebenshaltungskosten mitinbegriffen, falls das versicherte Eigentum nicht beschädigt ist, aber durch Beschädigungen innerhalb eines 300-Meter-Umkreises dessen Zutritt verwehrt ist.
Das Angebot vom RMS ist nicht nur bedeutend umfangreicher, auch die Prämien sind seit Jahren konstant und es gibt keine Katastrophenlimite und somit keine Kürzung der Entschädigung im Schadenfall. Schliesslich gibt es ein AA-Rating von Lloyd’s dank weltweiter Erfahrung mit Erdbeben-Schadenzahlungen und risikogerechten Prämien.
Binci Heeb
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