Wer das «KV» Kranken- und Sozialversicherer macht, ist neu auch Versicherungsvermittler
8 Juli, 2025 | Aktuell Allgemein
Ein wichtiger Meilenstein für die santésuisse-Grundbildung: Absolventinnen und Absolventen der Berufslehre Kaufmann/-frau EFZ Kranken- und Sozialversicherungen nach der Bildungsverordnung 2023 erhalten neu ohne zusätzliche Weiterbildung die Qualifikation als Versicherungsvermittler/-in. Dies gilt für die Profile «Krankenzusatz» sowie «Nicht-Leben» und eröffnet den jungen Fachkräften neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Die Tätigkeit als Versicherungsvermittler/-in ist gesetzlich reguliert und untersteht der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht FINMA. Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler müssen über fundierte Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, deren Nachweis durch Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen erfolgt. Der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft (VBV) ist von der FINMA beauftragt, diese Prüfungen durchzuführen.
Mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Lernenden zu stärken, hat sich die Grundbildung Kranken- und Sozialversicherungen (gksv) der santésuisse-Gruppe einem umfassenden Anerkennungsverfahren unterzogen. Die Prüfungskommission Mindeststandards hat nun die Äquivalenz bestätigt: Die Berufslehre qualifiziert direkt auch für den Titel Versicherungsvermittler/-in VBV in den genannten Profilen.
Matthias Hurni, Leiter berufliche Grundbildung bei santésuisse, betont: «Dank dieser zusätzlichen Qualifikation sind unsere Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger bestens für den Arbeitsmarkt vorbereitet. Sie können direkt nach dem Lehrabschluss vielseitig und als ausgewiesene Fachkräfte im gesamten Sozialversicherungsbereich eingesetzt werden.»
Diese Entscheidung stärkt nicht nur die Attraktivität der santésuisse-Grundbildung, sondern bringt auch einen klaren Mehrwert für Lernende und Arbeitgeber in der Versicherungsbranche.