Anstieg der Fälle beim Ombudsman der Privatversicherung: Ein Blick auf 2024

29 April, 2025 | Aktuell Allgemein
Anstieg der Fälle beim Ombudsman der Privatversicherung 2024. Bild: Martin Lorenzon, Ombudsman.
Anstieg der Fälle beim Ombudsman der Privatversicherung 2024. Bild: Martin Lorenzon, Ombudsman.

Im vergangenen Jahr verzeichnete die Ombudsstelle der Privatversicherung eine bemerkenswerte Zunahme von Anliegen und Beschwerden. Mit über 3.300 Fällen zeigt sich deutlich, dass das Vertrauen in die Versicherungsbranche auf eine Herausforderung stösst.

Der Versicherungsombudsman Martin Lorenzon und sein Team bearbeiteten 2024 insgesamt 3’336 Anliegen. Davon fielen 3’078 in den Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle, was eine signifikante Zunahme von 8,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Dies entspricht sogar einem Anstieg von rund 13 Prozent seit Anfang 2023. Besonders auffällig ist, dass in 299 von 1’254 schriftlichen Beschwerden Interventionsmassnahmen ergriffen wurden. Hierbei konnte eine Erfolgsquote von ca. 62 Prozent erzielt werden, was zeigt, dass in zwei von drei Fällen eine positive Lösung für die Beschwerdeführenden gefunden werden konnte.

Fokus auf Personenversicherungen

Die Tätigkeit des Ombudsmanns konzentrierte sich weiterhin stark auf Personenversicherungen, die mit etwa 49 Prozent der Fälle den Hauptanteil ausmachten. Besonders herausragend war der Bereich der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) mit 720 Anfragen und Beschwerden. Auch die Krankentaggeld-Branche stellte mit 426 geprüften Fällen eine signifikante Herausforderung dar, wobei die Bearbeitung oft mit hohem zeitlichem Aufwand verbunden ist.

Fallbeispiel: Privathaftpflicht-Versicherung

Ein besonderes Highlight bildet ein Fall mit gutem Ausgang, der die Rolle der Ombudsstelle exemplarisch verdeutlicht. Eine Versicherte, die in einer vermeintlichen Notsituation einen Schaden an einer Wohnungstür verursachte, sah sich zunächst mit der Ablehnung ihrer Privathaftpflichtversicherung konfrontiert.

In einem verzweifelten Versuch, ihren älteren Vater zu erreichen, war die Versicherte zusammen mit ihrer Schwester in seine Wohnung gegangen, da sie sich Sorgen um seine Gesundheit machten. Nachdem die Polizei nicht helfen konnte, wurde die Tür aufgebrochen, was zu einem Schadensfall führte. Die Versicherung wies die Kostenübernahme jedoch zurück, mit der Begründung, der Schaden sei vorhersehbar gewesen.

Durch die Intervention der Ombudsstelle konnte letztlich die Versicherung überzeugt werden, die Kosten für den Türschaden zu übernehmen. Dies wurde unter Berufung auf Art. 15 VVG – der besagt, dass Versicherer für Schäden, die aus menschlichem Handeln in Notsituationen entstehen, aufkommen müssen – erreicht. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine unabhängige Stelle ist, um im Interesse der Versicherten Lösungen zu finden.

Für weitere interessante Fallbeispiele und detaillierte Informationen empfehlen wir die Lektüre des Jahresberichts des Versicherungsombudsmanns: Jahresbericht 2024.


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