Bankencrash: Geld zuhause bunkern – wo bleiben da die Versicherungen?

13 März, 2023 | Aktuell Nicht kategorisiert
Bankencrash: Ist Geld zuhause bunkern eine gute Idee?

Bankencrash: Ist Geld zuhause bunkern eine gute Idee?

Im Februar stieg die Inflation von 3,3 im Januar auf 3,4 Prozent. Auch der Landesindex der Konsumentenpreise erhöhte sich im Vergleich zum Vormonat um 0,7 Prozent auf 105,8 Punkte. Gefühlt ist vieles noch viel teurer geworden. Seien es Lebensmittel im Supermarkt, Flugreisen, Wohnungsmieten, Verkehr-oder Energie. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Leitzinsen die letzten drei Male von -0,75 auf +1,00 Prozent erhöht. Ihre nächste Zinsentscheidung wird am 23. März erwartet. Die Zinsen auf den Bankkonti sind immer noch lächerlich gering. Also höhere Guthaben auszahlen lassen und in bar unter die eigene Matratze?

Seien wir ehrlich. Bis vor wenigen Tagen war den meisten von uns die «Silicon Valley Bank», vorwiegend mit fremdem Geld spezialisiert auf die Finanzierung von Start-ups, völlig unbekannt. Und wenn doch, dann ziemlich egal. Dies hat sich am Abend des 9. März 2023, Donnerstag letzter Woche, schlagartig geändert. Das Institut in Kalifornien vermeldete Zahlungsprobleme, die US-Aufsichtsbehörde reagierte innert Stunden und schloss die Bank bereits am frühen Freitagmorgen für immer, es kam zum Bankencrash.

Bankencrash: Diese aktuelle Schliessung ist nichts weniger als die zweitgrösste Bankenpleite in der Geschichte der Vereinigten Staaten

Die nationale Aufsichtsbehörde wollte durch ihr sofortiges Eingreifen einen verheerenden Dominoeffekt verhindern. Vergebens. Das historische Ereignis führte zu einem weltweit massiven Vertrauensverlust in die Bankinstitute. Rund um die Erde wurden innert Stunden enorme Vermögen von Kunden abgezogen. Selbst grosse Instituten verloren bis zu 50 Prozent ihres Börsenwertes, selbst wenn die Einlagen nicht spürbar zurückgingen.      

Während Ende vergangener Woche die Kurse der Bankaktien an der Wall Street und damit praktisch zeitgleich rund um den Globus dramatisch in eine Krise schlitterten, stieg die Nervosität der Anleger auch hier in Europa. Aktien der Credit Suisse, die derzeit ohnehin stark gebeutelte Nummer Zwei der Schweiz, fielen gar gleich zwei Mal auf ein Allzeittief und waren vorübergehend für gerade einmal 2 Franken und 41 Rappen zu haben.

Doch Banken und Versicherungen gehören zu den wichtigsten Säulen der Schweizer Wirtschaft, erarbeiten sie doch gemeinsam knapp zehn Prozent des Brutto-Inlandprodukts der Schweiz. Die Grossbanken UBS und Credit Suisse decken davon 50 Prozent. 

Die Schweizer horten Bargeld zu Hause

Als ob Angst vor Krieg, Pandemie, Strommangellage, etc. den Schweizern nicht schon genug Sorgen um ihre finanzielle Zukunft bereiten würden, kommt jetzt ausgerechnet noch der weltweite Vertrauensbruch in die Banken hinzu. Viele Einheimische verfügen gemäss Zahlungsmittelumfrage der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über ein Sicherheitspolster zu Hause. Jeder zehnte unter ihnen gibt Beträge von über 5’000 Franken an, die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher ausfallen. Die SNB schätzt das zu Hause aufbewahrte Bargeld auf zehn Milliarden Franken. Auch hier sprechen Experten von einer deutlich grösseren Summe. 

«Matratzendepots» sind ein grosses Risiko

Nur ein tiefer Bargeldbetrag im eigenen Heim lässt sich für den Schadenfall versichern. Eigentlich sind Wertsachen und Geldwerte zwar über die Haushaltversicherung geschützt, doch leider nur bis zu einem bestimmten Betrag. Bei der AXA beispielsweise sind dies Geldwerte von maximal 5’000 Franken und einzeln deklarierte Schmucksachen bis 30’000 Franken. Andere Anbieter haften für Bares sogar nur bis zu 3’000 Franken. Bis zu einem vertraglich vereinbarten Maximalbetrag durch die Hausratversicherung gedeckt sind sogenannte Geldwerte. Darunter versteht man unter anderem Münzen, Medaillen, Fahrkarten, Abonnements des öffentlichen Verkehrs, Wertpapiere und wie betont gemäss der erwähnten Limiten Edelmetalle sowie Bargeld.

Zur Aufbewahrung höherer Summen zuhause ist ein Tresor Pflicht. Dieser muss mindestens 100 Kilogramm wiegen und eingemauert sein. In diesem Fall erhöht sich die versicherte Versicherungssumme bei der AXA auf 20’000 Franken für Geldwerte und auf 100’000 Franken für Schmuck. Bei höheren Summen muss der Tresor zertifiziert oder von der Versicherung genehmigt sein. Die weit verbreiteten Safes nützen da allerdings gar nichts.

Was geschieht mit dem Vermögensanlagen, wenn die Bank Konkurs anmeldet, oder von der Aufsicht dazu gezwungen wird?

Im Falle des Konkurses einer Bank, sind die Guthaben indirekt über den Staat nur bis maximal 100’000 Franken geschützt. Hat ein Ehepaar je ein eigenes Konto und kommt noch ein weiteres, gemeinsames hinzu, sind insgesamt 300’000 Franken geschützt. Dabei handelt es sich um Guthaben in staatlichen Währungen in Konten, welche persönlich auf den Kunden lauten (Privat-, Spar- oder Lohnkonten). Auch Kassenobligationen sowie Fest- und Termingelder gehören dazu. Gemäss der seit Anfang 2023 geltenden Teilrevision des Bankengesetztes sollte das noch gemäss der oben erwähnten beschränkten (Rest-)Guthaben innert weniger Wochen ausbezahlt werden. Nicht geschützt sind hingegen Kryptowährungen und WIR-Geld. 

Erhält man wenigstens das Freizügigkeits- und 3. Säulen-Konto ausbezahlt?

Leider nein. Gelder auf Freizügigkeits- und Säule-3a-Konten fallen nicht unter die Einlagensicherung. Diese Guthaben würden, wenn überhaupt, erst nach jahrelangen Liquidationsverfahren ausbezahlt. Ebenfalls nicht unter die Einlagensicherung fallen Aktien oder Obligationen in einem Depot. Da die Bank jedoch Wertpapiere nur verwahrt, müssten sie im Konkursfall an die Kundschaft herausgegeben werden.

Bleibt wenigstens das gute alte Bankschliessfach

Inhalte von Bankschliessfächern gehören nicht der Bank und fallen nicht in die Konkursmasse. In einem solchen Fall müssen sie den Inhaber*innen herausgegeben werden. Beim zu erwartenden Ansturm ist es möglich, dass im Konkursfall der Zugang zu Bankschliessfächern aus logistischen Gründen jedoch längere Zeit nicht möglich wäre.

Rettungsanker vor der persönlichen Katastrophe

Beim Konkurs einiger ausgewählter Banken bleibt die Chance trotzdem, wenig oder sogar kein Geld zu verlieren. Vorausgesetzt, das Institut geniesst eine Staatsgarantie. Diese besteht bei allen Kantonalbanken, ausser in den Kantonen Bern, Genf und Waadt. Wertpapiere gehören zudem weiterhin dem Besitzer, wenn die Bank Bankrott geht. Was diese allerdings in der dann angeschlagenen Wirtschaftslage noch für einen tatsächlichen Wert haben, wird sich hoffentlich nie zeigen müssen.

Bleibt noch der legale «Trick» für gut Betuchte: Sie können ihre Einlagen auf verschiedene Banken á maximale Tranche von 100’000 Franken verteilen und fallen dann bei jedem separaten Institut jeweils unter die Staatsgarantie.

Binci Heeb


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