Berichtspflicht für Versicherungsvermittler bei der FINMA: Wo sind die Details?
29 November, 2024 | Aktuell Allgemein
Mit der Einführung neuer gesetzlicher Bestimmungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die Aufsichtsverordnung (AVO) ab dem 1. Januar 2024 sind registrierte Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler verpflichtet, jährlich gegenüber der FINMA Bericht zu erstatten. Dies betrifft das Geschäftsjahr 2024 und damit erstmals die Berichterstattung zum Ende des Jahres 2024. Noch fehlen die exakten Details für die Reports.
Gemäss Artikel 190b Absatz 1 der Aufsichtsverordnung (AVO) erfasst die FINMA jährlich die relevanten Kennzahlen und Informationen zur Tätigkeit der registrierten Versicherungsvermittler. Dies wird sowohl bei natürlichen Personen als auch bei juristischen und Personengesellschaften erhoben, die Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen.
Die Art der erhobenen Daten richtet sich nach der Grösse, Art und den Risiken der Tätigkeit der Vermittler (Art. 190b Absatz 4 AVO). Diese Kategorisierung wird ab dem Geschäftsjahr 2025 angewandt, basierend auf den Registrierungsdaten der Vermittler.
Ausgangslage für die technischen Ausführungsbestimmungen
Artikel 190b Absatz 5 AVO berechtigt die FINMA, technische Bestimmungen zur Berichterstattung festzulegen. Laut Artikel 93 der Versicherungsverordnung FINMA (AVO FINMA) müssen die Berichte bis spätestens 31. Mai jedes Jahres für das vorherige Geschäftsjahr eingereicht werden. Die FINMA definiert die erforderlichen Kennzahlen bis zum 30. September des jeweiligen Jahres und stellt diese Informationen den Versicherungsvermittlern zur Verfügung.
Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024
Für das Geschäftsjahr 2024 wird eine reduzierte Erhebung durchgeführt, um wichtige erste Informationen zu sammeln. Die entsprechende Erhebung wird Mitte Dezember auf der Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) veröffentlicht, inklusive einer Erfassungshilfe. Die Einreichungsfrist endet am 31. Mai 2025.
Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Die Anforderungen für das Geschäftsjahr 2025 sollen weitgehend denen von 2024 entsprechen, jedoch wird die FINMA die Daten stärker nach der Grösse, Art und Risiken der Vermittlertätigkeit differenzieren. Änderungen werden gegebenenfalls basierend auf den Erkenntnissen der Erhebung von 2024 vorgenommen.
Ärger bei Versicherungsbrokern und IT-Firmen
thebroker erfuhr von einer IT-Firma, die Lösungen für Versicherungsbroker und KMU anbietet, dass die FINMA noch immer keine Detailinformationen geliefert habe, die zur Aktualisierung ihres Programms nötig seien. Eine Nachfrage bei der FINMA ergab, dass die Eckpunkte der neuen Berichtspflicht bereits im Jahr 2023 auf ihrer Website veröffentlicht wurden. Gerade hier aber liegt das Problem. Die aus 2023 stammenden Informationen reichen nicht aus, um die Details für die Reports zu bestimmen.
Ferner schreibt die FINMA, dass sie Ende 2023 auf ihrer Website auch kommuniziert habe, dass die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler Mitte Dezember 2024 eine Information erhalten, wonach die Erhebung auf der EHP veröffentlicht werde. Ausserdem würden sie eine Erhebungshilfe erhalten. Die Erhebung müsse bis zum 31. Mai 2025 eingereicht werden. Die Krux besteht darin, dass wenn Daten automatisch aus einer Brokersoftware ausgegeben werden sollen, diese vorgängig erfasst sein müssen. Denn die Softwarehersteller benötigen ihrerseits genug Zeit für die Programmierung. Deshalb ist Dezember 2024 zu spät und die Ungewissheit bleibt, ob überhaupt alle Details geklärt sind und es nicht noch weitere Spezifikationen braucht.
Versicherungsbroker und die Swiss Insurance Brokers Association (SIBA) im Ungewissen
thebroker hat auch bei Versicherungsbrokern und der SIBA nachgefragt, die sich im Regen stehen gelassen fühlen, denn auf schriftliche Anfrage bei der FINMA im Zusammenhang mit der Berichterstattungspflicht, werden Fragen nicht zeitnah beantwortet. Die FINMA lasse sich mit der Beantwortung meist Wochen Zeit. Bei telefonischer Nachfrage werde man auf die E-Mail-Adresse vermittler.aufsicht@finma.ch verwiesen.
Vielleicht hätte die FINMA absehen können, dass es verständlicherweise zu vielen Anfragen kommen wird. Eine rechtzeitige Information wäre sicher hilfreich gewesen.
thebroker
Lesen Sie auch: SIBA: Unterstützung bei der Umsetzung der revidierten Vermittleraufsicht