Funk: Vorsorge mit Köpfchen

2 April, 2025 | Aktuell Nicht kategorisiert
Funk: Vorsorge mit Köpfchen und die Angemessenheit der Vorsorgeverhältnisse.
Funk: Vorsorge mit Köpfchen und die Angemessenheit der Vorsorgeverhältnisse.

Ein Einkauf in die Pensionskasse bietet die Möglichkeit, Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Doch dieser Schritt will gut überlegt und richtig geplant sein. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten – und warum Timing, Strategie und Reglement eine grosse Rolle spielen.

In der April-Ausgabe von «Fokus Vorsorge» beschäftigt sich Andreas Jäggi, Leiter Fachbereich Vorsorge bei
der Funk-Gruppe, mit der Angemessenheit der Vorsorgeverhältnisse. Die gesetzlichen Vorgaben werden erläutert und praktische Tipps gegeben, wie sich mehrere Vorsorgeverhältnisse optimal verwalten lassen.

Was beim Einkauf in die Pensionskasse unbedingt beachtet werden sollten

Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) erlaubt steuerlich begünstigte Einkäufe in die Pensionskasse. Die eingezahlten Beträge dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das macht Einkäufe besonders attraktiv – sowohl für die Altersvorsorge als auch aus steuerlicher Sicht. Insbesondere für Personen über 50 lohnt sich ein Einkauf: Die Steuerersparnis wirkt schneller, und durch die kürzere Restlaufzeit steigt der Spareffekt deutlich.

Vorteile auf einen Blick
  • Höhere Altersleistungen – mehr Rente oder Kapital im Alter
  • Verbesserte Risikoleistungen – oft auch höhere Leistungen bei Invalidität und Todesfall
  • Steuerliche Entlastung – Abzug vom Einkommen, während Guthaben und Zinsen steuerfrei wachsen
  • Günstigere Besteuerung im Alter – Kapitalbezüge werden separat und reduziert besteuert
Timing ist Trumpf

Wer steuerlich profitieren will, muss sicherstellen, dass der Betrag bis spätestens 31. Dezember bei der Kasse eingeht. Besser: frühzeitig einzahlen. Denn je früher der Einkauf erfolgt, desto länger wird er verzinst – und das kann sich lohnen: 2024 lag die durchschnittliche Verzinsung bei über 3.4 Prozent.

Wichtige Voraussetzungen und Fallstricke

Bevor ein Einkauf getätigt wird, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Einkaufslimite: Finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis.
  • Einkaufsantrag: Muss vorab eingereicht werden – Unterlagen sind online bei Ihrer PK verfügbar.
  • Keine Rückgängigmachung möglich: Einmal gezahlt, bleibt gezahlt.
  • WEF-Rückzahlung: Wurde Kapital für Wohneigentum bezogen, muss dies zuerst vollständig zurückbezahlt sein.
  • Dreijährige Sperrfrist: Nach dem Einkauf darf für drei Jahre kein Kapital bezogen werden – sonst droht eine Nachbesteuerung.
  • Scheidung & Partnerschaft: Einkäufe während der Ehe/Partnerschaft werden grundsätzlich geteilt – ausser, sie stammen nachweislich aus Eigengut.
  • Neuzuzüger aus dem Ausland: Für sie gelten spezielle Regeln in den ersten fünf Jahren.
  • Finanzlage der Pensionskasse prüfen: Bei massiver Unterdeckung lieber abwarten.
  • Todesfall-Regelung prüfen: Was passiert mit dem Einkauf bei vorzeitigem Tod?
Reformen am Horizont: EP27 & mögliche Steueranpassungen

Mit dem Entlastungspaket 27 plant der Bund ab 2027 unter anderem eine Erhöhung der Steuer auf Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule. Die Abzugsfähigkeit von Einzahlungen bleibt voraussichtlich erhalten. Das Paket unterliegt dem fakultativen Referendum – eine Volksabstimmung ist wahrscheinlich. Bis zu einem Inkrafttreten bleibt also noch Zeit für gezielte Vorsorge-Optimierung.

Planung ist alles

Ein Einkauf in die Pensionskasse kann ein sinnvoller Schritt für die Altersvorsorge sein – insbesondere, wenn er strategisch geplant und gut abgestimmt ist. Deshalb: Möglichkeiten prüfen, beraten lassen und langfristig denken.


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