Schweiz setzt auf verantwortungsvolle KI: Unterzeichnung der Europaratskonvention
1 April, 2025 | Aktuell Nicht kategorisiert
Am 27. März 2025 unterzeichnete Bundesrat Albert Rösti im Namen der Schweiz die Europaratskonvention zu Künstlicher Intelligenz (KI) in Strassburg. Dieses weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Instrument setzt Standards für Transparenz, Nichtdiskriminierung und den Schutz der Menschenrechte im Umgang mit KI. Die Schweiz bekräftigt damit ihre Rolle als Vorreiterin in der verantwortungsvollen KI-Entwicklung.
Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen so zu gestalten, dass demokratische Grundprinzipien, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gewahrt bleiben. Zu den zentralen Werten gehören:
- Transparenz: Klare Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen.
- Rechenschaftspflicht: Verantwortung für die Folgen von KI-Anwendungen.
- Datenschutz: Sicherstellung des Schutzes persönlicher Daten.
- Diskriminierungsfreiheit: Vermeidung von Bias in KI-Systemen.
- Öffentliche Partizipation: Einbindung der Gesellschaft in KI-Entscheidungen.
Schweiz als idealer KI-Standort
Laut dem Verband «KImpact» verfügt die Schweiz dank stabiler politischer Rahmenbedingungen, moderner Infrastruktur und exzellent ausgebildeter Fachkräfte über ideale Voraussetzungen, um eine Führungsrolle in der KI-Entwicklung einzunehmen. Chris Beyeler, Präsident von KImpact, betont: «Die Welt wartet nicht. Wer heute nicht handelt, verliert morgen den Anschluss.»
Parteiübergreifende Unterstützung
Die Konvention findet breite Zustimmung in der Schweizer Politik. Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte) begrüsst die Standards, weist aber darauf hin, dass Unternehmen nicht direkt verpflichtet werden. SVP-Politiker Roland Rino Büchel und SP-Vertreter Eric Nussbaumer unterstützen ebenfalls den Ansatz, Innovation und Regulierung in Einklang zu bringen.
Nächste Schritte: Umsetzung im Schweizer Recht
Nach der Unterzeichnung wird die Schweiz die Konvention bis Ende 2026 gesetzlich umsetzen. Das EJPD, UVEK und EDA erarbeiten eine Vernehmlassungsvorlage für notwendige Anpassungen, insbesondere in den Bereichen Datenschutz und Nichtdiskriminierung. Zudem werden rechtlich nicht verbindliche Massnahmen wie Branchenlösungen geprüft, um Flexibilität und Innovation zu fördern.
Fazit: Schweiz als Brückenbauerin
Mit der Unterzeichnung der Europaratskonvention positioniert sich die Schweiz international als Brückenbauerin zwischen Innovation und Grundrechtsschutz. Die geplanten Massnahmen sollen den Wirtschaftsstandort stärken und gleichzeitig das Vertrauen der Bevölkerung in KI-Technologien sichern. Die Welt schaut gespannt auf die Schweizer Umsetzung – ein Modell für verantwortungsvolle KI.