Tarifanpassungen für Psychologische Psychotherapeuten: Kantone in der Verantwortung
25 November, 2024 | Aktuell Nicht kategorisiert
Seit Sommer 2022 dürfen psychologische Psychotherapeuten in der Schweiz selbständig und zulasten der Grundversicherung tätig sein. Diese Neuerung, zusammen mit dem seinerzeit festgelegten provisorischen Arbeitstarif durch die Kantone, hat zu einer erheblichen Verteuerung geführt. Die zusätzlichen Ausgaben belaufen sich auf 350 Millionen Franken, was einem Anstieg von über 30 Prozent entspricht.
Die Branchenvereinigung santésuisse betont die Wichtigkeit notwendiger psychotherapeutischer Behandlungen für die Patientinnen und Patienten, warnt jedoch vor den Risiken weiterer Kostensteigerungen und potenzieller Versorgungsengpässe aufgrund der unsicheren Tarifsituation. Die Kantone sind gefordert, die provisorischen Tarife bis zum 1. Januar 2025 zu senken und angemessen zu gestalten.
Aktuelle Versorgungslage und ungeklärte Tarifsituation
In der Schweiz ist das Angebot im Bereich der psychologischen Psychotherapie grundsätzlich sehr gut aufgestellt. Derzeit praktizieren rund 9600 Psychiater und Psychotherapeuten, was mehr ist als die Anzahl der Haus- und Kinderärzte (9000). Trotz dieser erfreulichen Versorgungslage bleibt die Tarifsituation für psychologische Psychotherapeuten ungeklärt. Seit Sommer 2022 arbeiten diese nach dem neuen Anordnungsmodell, jedoch konnte damals keine Einigung auf eine Vergütung erzielt werden. Die Kantone setzten daher auf Druck der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) einen provisorischen Stundensatz von 155 Franken fest. Dies stellt eine erhebliche Erhöhung gegenüber dem bisherigen schweizerischen Durchschnittstarif von 133 Franken dar.
Auswirkungen der Tariferhöhung
Die durch die Kantone festgelegte Tariferhöhung hat gemeinsam mit dem Anordnungsmodell zu einem massiven Anstieg der Kosten für die obligatorische Grundversicherung geführt. Seit der Einführung sind die zusätzlichen Ausgaben um mehr als 350 Millionen Franken angestiegen. Ein bedeutender Teil dieser Mehrkosten ist auf die Tarifregelung der Kantone zurückzuführen. Zum Vergleich: Der Bundesrat prognostizierte für die Einführung des Modells eine mittelfristige Kostenzunahme von etwa 100 Millionen Franken und langfristig rund 170 Millionen Franken. Aktuell liegen die jährlichen Gesamtkosten für ambulante psychologische oder psychotherapeutische Behandlungen bei nahezu 900 Millionen Franken.
Dringender Handlungsbedarf bei den Kantonen
Die Tochtergesellschaft von santésuisse, tarifsuisse ag, sieht dringenden Handlungsbedarf: Der Arbeitstarif muss unverzüglich gesenkt werden. Je länger die überhöhten Tarife bestehen bleiben, desto höher wird das finanzielle Risiko möglicher Rückforderungen an die Versicherer. Der im Jahr 2022 eingeführte Stundensatz ist auf zwei Jahre befristet und läuft Ende 2024 aus. Es liegt nun an den kantonalen Behörden, bis zum 1. Januar 2025 einen niedrigeren provisorischen Tarif festzulegen, um auch langfristig eine stabile Versorgung sicherzustellen. Andernfalls könnten in naher Zukunft hohe Rückzahlungsforderungen die Therapeutinnen und Therapeuten belasten. Dies könnte Praxisinhaber in finanzielle Schwierigkeiten bringen und zu einem Verlust wertvoller psychotherapeutischer Ressourcen führen.
Um die Versorgung im Bereich der psychologischen Psychotherapie zu sichern und gleichzeitig finanzielle Stabilität zu gewährleisten, sind nun die kantonalen Behörden gefragt, den Handlungsbedarf zu erkennen und entsprechend zu agieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass Patientinnen und Patienten weiterhin Zugang zu wichtigen psychotherapeutischen Behandlungen haben, ohne dass dies mit übermässigen finanziellen Belastungen einhergeht.