Die Weiterbildungsvorgaben bringen langjährige Branchenprofis unter Druck: Ältere Broker fühlen sich durch Prüfungsauflagen entwertet und denken teilweise sogar über einen vorzeitigen Rückzug aus dem Berufsleben nach.
Ein pensionierter Inhaber einer Brokerfirma, der weiterhin teilweise beruflich aktiv ist, erhielt kürzlich eine Aufforderung des Berufsbildungsverbands der Versicherungswirtschaft (VBV): Bis August müsse er eine Weiterbildungsprüfung absolvieren, andernfalls drohe faktisch ein Tätigkeitsverbot.
Der Branchenveteran reagierte überrascht und suchte den Austausch mit anderen erfahrenen Versicherungsfachleuten und ehemaligen Firmeninhabern. Die Rückmeldungen fielen einhellig aus: Viele Betroffene fühlen sich vor den Kopf gestossen.
Nach jahrzehntelanger Tätigkeit und erfolgreicher Karriere empfinden sie die periodische Prüfungspflicht als unnötig und in ihrer Form respektlos.
Erfahrung versus formale Qualifikation
Kritisiert wird vor allem, dass auch langjährig tätige Spezialisten mit hohen Fachdiplomen keine Ausnahmen erhalten sollen. Für die Betroffenen stellt sich die Frage nach der Verhältnismässigkeit: Macht eine standardisierte Prüfung für Personen Sinn, die seit 30 oder 40 Jahren erfolgreich im Markt tätig sind?
Mehrere Gesprächspartner argumentieren, der Markt reguliere Qualität ohnehin selbst. Wer die Anforderungen nicht erfülle oder schlechte Beratung erbringe, verliere automatisch Kunden und verschwinde aus dem Wettbewerb. Die Weiterbildungspflicht werde deshalb nicht als Qualitätsinstrument, sondern als administrative Hürde wahrgenommen.
Auf Anfrage nimmt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) wie folgt Stellung: Die Regelungen zur Aus- und Weiterbildung sämtlicher Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler seien im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verankert. Der Gesetzgeber habe der Branche die Kompetenz erteilt, Mindeststandards im Rahmen der Selbstregulierung zu erarbeiten. Diese Standards seien von den relevanten Branchenverbänden gemeinsam entwickelt worden; die operative Umsetzung liege beim VBV.
Die FINMA habe diese Mindeststandards anerkannt, da sie die gesetzlich geforderten Qualifikationen adressierten und den unterschiedlichen Anforderungen je Versicherungszweig angemessen Rechnung trügen.
In der vom Gesetzgeber vorgesehenen Übergangszeit hätten die Mindeststandards zudem grosszügige «Grandfathering»-Regelungen für Vermittler mit langjähriger Erfahrung enthalten. Für Detailfragen verweist die Aufsicht jedoch auf den VBV, der für die Ausgestaltung und Anwendung der Standards zuständig sei.
Grandfathering-Regelungen
Gemäss Ziff. A.2.5 von Anhang 2 der «Mindeststandards für Versicherungsvermittler – Aus- und Weiterbildung gemäss Art. 43 VAG» betrifft die Regelung jene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, die im Rahmen einer «Grandfathering»-Bestimmung von der FINMA registriert wurden, ohne eine formelle Prüfung abgelegt zu haben. Bislang waren diese nicht Mitglied des CICERO-Systems.
Für diese Personengruppe gilt eine Übergangsregelung für den Weiterbildungsnachweis: Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 konnten sie ihre Weiterbildungspflicht gemäss Art. 190 Abs. 3 der Aufsichtsverordnung entweder über das CICERO-System erfüllen oder durch den Nachweis dokumentierter Lernaktivitäten.
Die Bestimmung schaffte damit eine befristete Sonderlösung für «Grandfathering»-Vermittler ohne Prüfungsnachweis und ermöglicht eine flexible Erfüllung der Weiterbildungspflicht während der Übergangsphase. Ab dem 1. Januar 2026 gelten für sie die ordentlichen Anforderungen der Mindeststandards.
Fehlende Differenzierung nach Erfahrung
Weshalb das aktuelle Regime keine weitergehenden Bestandesschutz- oder Erleichterungsregelungen für ältere, weiterhin aktive Branchenprofis vorsehe beantwortet die FINMA mit: Die Übergangsbestimmungen hätten diesem Anliegen angemessen Rechnung getragen. Weitergehende Ausnahmen seien im geltenden Rahmen nicht vorgesehen.
Nachweisbarer Kundennutzen
thebrokernews wollte ferner wissen, ob belegt werden kann, dass erfahrene Versicherungsvermittler ohne periodische Prüfungen häufiger Fehlberatung leisten oder welchen konkreten Mehrwert diese Prüfungen für den Kundenschutz bringen? Nach Angaben der FINMA wäre zur Beantwortung dieser Frage eine umfassende Erhebung bei Brokern, Vermittlern und Versicherungsgesellschaften erforderlich, um verlässliche Aussagen zu treffen. Eine solche Untersuchung beabsichtige die Behörde derzeit nicht.
Gleichzeitig betont die Aufsicht, sie gehe gegen Missstände und Missbräuche im Vermittlermarkt vor und ergreife gegebenenfalls Massnahmen zum Schutz der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer.
Gefahr eines Know-how-Verlusts
Besonders heikel erscheint die Situation im Hinblick auf den demografischen Wandel. Einzelne Makler überlegen laut Aussagen aus dem Umfeld bereits, ihre Tätigkeit vorzeitig zu beenden, statt sich erneut einem Prüfungsprozess zu unterziehen. Sollte sich diese Entwicklung verbreiten, könnte wertvolles Erfahrungswissen, gerade in einem Bereich, der stark auf Vertrauen, Kundenbeziehungen und Praxiskenntnis basiert, aus dem Markt verschwinden.
Auf die Frage, ob mögliche Nebenwirkungen wie ein vorzeitiger Marktaustritt erfahrener Vermittler regulatorisch bewertet worden seien, verweist die FINMA auf die einschlägigen Unterlagen zur Revision von VAG und Aufsichtsverordnung (AVO) sowie auf die dazugehörigen Botschaften und Erläuterungsberichte.
Lernbarrieren im Alter
Hinzu kommt ein praktischer Aspekt: Viele ältere Fachleute bezweifeln, die Prüfungen überhaupt bestehen zu können. Nicht wegen mangelnder Fachkompetenz im Alltag, sondern aufgrund des schulischen Prüfungsformats.
Die Herausforderung liegt weniger in der Beratungspraxis als im Auswendiglernen aktueller Lehrinhalte. Die Angst vor einem Scheitern und damit verbundener Gesichtsverlust im Unternehmen verstärkt den Widerstand zusätzlich.
Kritik an den Reformen
In Gesprächen fällt auch grundsätzliche Kritik an den regulatorischen Entwicklungen der letzten Jahre. Einige Branchenvertreter vermuten, die Reformen würden vor allem zusätzliche Kosten verursachen, ohne klaren Nutzen für Kundinnen, Versicherer oder Broker zu bringen.
Ob und in welchem Umfang es künftig Erleichterungen für langjährige Praktiker geben könnte, bleibt damit offen. Klar ist: Die Debatte berührt nicht nur Einzelfälle, sondern grundlegende Fragen zur Balance zwischen formaler Regulierung, Selbstregulierung der Branche und dem Wert langjähriger Berufserfahrung im Schweizer Versicherungsmarkt.
Binci Heeb
Lesen Sie auch: Berichtspflicht für Versicherungsvermittler bei der FINMA: Wo sind die Details?