Helvetia Baloise macht von ihrem vertraglich verankerten Recht Gebrauch und zahlt eine nachrangige, unbefristete Anleihe im Nennwert von 275 Millionen Franken zurück. Die Ankündigung betrifft ein Instrument, das die Gruppe 2020 noch unter dem Namen Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG begeben hatte, ein Kapitalbaustein, der nun planmässig aus der Bilanz verschwindet.
Die Anleihe mit der ISIN CH0521617305 wurde seinerzeit von der Helvetia Baloise Holding AG garantiert und zählt zu jener Kategorie hybrider Kapitalinstrumente, die Versicherern regulatorisch anrechenbares Kapital verschaffen, ohne dass eine feste Laufzeit vereinbart wird. Solche Anleihen tragen üblicherweise einen ersten Kündigungstermin, ab dem der Emittent die Rückzahlung wählen kann, ohne dazu verpflichtet zu sein. Helvetia Baloise nutzt diese Option nun beim erstmöglichen Zeitpunkt: dem 12. August 2026. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert, ergänzt um die bis dahin aufgelaufenen Zinsen.
Was die Entscheidung bedeutet
Dass ein Versicherer eine nachrangige Anleihe beim ersten Call-Termin zurückzahlt, gilt am Kapitalmarkt gemeinhin als Signal finanzieller Stärke und als gepflegte Marktkommunikation gegenüber Investoren, die auf verlässliche Rückzahlungsmuster achten. Ob und in welcher Form Helvetia Baloise die frei werdende Kapitalstruktur ersetzt, beispielsweise durch eine Anschlussemission, liess das Unternehmen in seiner Mitteilung offen. Für die fusionierte Gruppe, die sich seit dem Zusammenschluss von Helvetia und Baloise in der Konsolidierung ihrer Finanzarchitektur befindet, dürfte dieser Schritt aber ein weiteres Puzzleteil auf dem Weg zu einer aufgeräumten Bilanz sein.