Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat Nein gesagt: Die Eventualverpflichtung Erdbeben (EVV) ist endgültig gescheitert. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst den Entscheid und fordert, die private Erdbebenvorsorge auszubauen.
Der Nationalrat hat am 30. September 2026 beschlossen, nicht auf die Vorlage 24.095 zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben einzutreten. Da der Ständerat bereits im Dezember 2025 gleich entschieden hatte, ist das Geschäft erledigt. Für den SVV gilt es nun, die Bevölkerung zu sensibilisieren und die private Absicherung zu stärken.
Eine Rechnung, die erst nach dem Beben gekommen wäre
Der Verband hatte wiederholt auf die Schwächen der Vorlage hingewiesen. Ausgelöst worden wäre die EVV durch einen modellierten Gesamtschaden, nicht durch den Schaden am einzelnen Gebäude – daran hätte auch die von der Kommission vorgeschlagene Schwelle von 6 Milliarden Franken nichts geändert. «Die EVV hätte keinen verlässlichen Versicherungsschutz geschaffen, sondern die Gebäudeeigentümerschaft erst nach einem Erdbeben zur Kasse gebeten», sagt SVV-CEO Urs Arbter. Zudem wäre die Schwelle in dünn besiedelten Regionen seltener erreicht worden als in Städten. «Ein Erdbeben unterscheidet nicht zwischen Stadt und Land. Die EVV schon.»
Private Lösungen bieten dagegen vertraglich geregelten Schutz: Die Versicherten wissen im Voraus, welche Leistungen sie erhalten. Über die internationalen Rückversicherungsmärkte lässt sich das Risiko zudem breit verteilen, statt es im schlechtesten Moment der Grundeigentümerschaft aufzubürden.
Die Lücke schrumpft, aber sie bleibt
Erdbeben haben in der Schweiz das grösste Schadenpotenzial aller Naturgefahren. Heute sind rund 21 Prozent der Gebäudewerte versichert, rund 800 Milliarden Franken. Seit 2014 hat sich die Durchdringung mehr als verdoppelt; in Kantonen ohne Gebäudeversicherungsmonopol liegt sie bei über 35 Prozent, im Wallis bei mehr als der Hälfte. Wer selbst wählen muss, denkt offenbar eher über Absicherung nach.
Darauf will der SVV aufbauen und zeigt sich offen für Diskussionen, wie der Erdbebenschutz auf Basis bewährter Mechanismen im Elementarschadenbereich weiterentwickelt werden kann – ohne Verdrängung. Die Frage ist also nicht beantwortet, nur wieder am richtigen Ort: bei der Vorsorge vor dem Ereignis, nicht bei der Rechnung danach.