EVV: Eine Ereignisschwelle löst das Grundproblem nicht

Der Nationalrat treibt die Eventualverpflichtung Erdbeben (EVV) weiter voran, doch der Schweizerische Versicherungsverband SVV bleibt bei seiner Ablehnung. Auch eine präzisierte Ereignisschwelle ändere nichts an den systemischen Schwächen der Vorlage. […]


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Nationalrat treibt die Eventualverpflichtung Erdbeben (EVV) weiter voran.

Nationalrat treibt die Eventualverpflichtung Erdbeben (EVV) weiter voran.

Nationalrat treibt die Eventualverpflichtung Erdbeben (EVV) weiter voran.

Der Nationalrat treibt die Eventualverpflichtung Erdbeben (EVV) weiter voran, doch der Schweizerische Versicherungsverband SVV bleibt bei seiner Ablehnung. Auch eine präzisierte Ereignisschwelle ändere nichts an den systemischen Schwächen der Vorlage.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat die Vorlage zur Einführung einer Bundeskompetenz für die Finanzierung von Erdbebenschäden am 1. September 2026 mit 13 zu 12 Stimmen angenommen und die Ausgestaltung der Ereignisschwelle konkretisiert. Der SVV bedauert den Entscheid und empfiehlt dem Nationalrat weiterhin, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten.

Modellierte Schätzung statt individueller Schaden

Der Kern der Kritik: Die EVV bleibt eine nachträgliche staatliche Abgabe ohne garantierte Einzelleistung. Ob sie überhaupt ausgelöst wird, soll von einem modellierten Gesamtschaden abhängen und nicht vom tatsächlich erlittenen Schaden der Betroffenen. Solche Erstschätzungen können erheblich danebenliegen, wie das Erdbeben in der Türkei 2023 zeigte, dessen Schätzung sich später um mehr als das Doppelte vom effektiven Marktschaden unterschied. Entsprechend lange bliebe offen, ob die EVV überhaupt greift.

Problematisch ist zudem die fehlende Kopplung zwischen individuellem Schaden und Auslösung: Wird der Schwellenwert verfehlt, gehen selbst Eigentümer mit Totalschaden leer aus. Da die Siedlungsdichte mitentscheidet, wären dicht besiedelte Städte im Vorteil gegenüber Berg- und Randregionen. Auch die Finanzierung – die gesamte Bevölkerung inklusive Mieterschaft würde für ein Umlagesystem unter Eigentümern aufkommen – sieht der SVV als sozial fragwürdig, zumal die realen Betriebskosten bislang gar nicht beziffert wurden.

Ein funktionierender Markt wird geschwächt

Private Erdbebenversicherungen sind laut SVV versicherbar, über internationale Rückversicherung diversifizierbar und seit Jahren im Aufwind. Eine EVV könnte diesen Trend bremsen, weil sie den Eindruck erweckt, der Staat springe im Ernstfall ohnehin ein mit der Folge, dass Risiken, die heute breit international gestreut werden, künftig fast vollständig auf der Schweizer Bevölkerung lasten würden. Eine nachträgliche Sonderabgabe wirke zudem gerade dann belastend, wenn Haushalte und Unternehmen Mittel für den Wiederaufbau brauchen.

Freiwillige private Versicherung und obligatorische staatliche Abgabe unterscheiden sich fundamental in Auslösern, Selbstbehalten, Präventionsanreizen und Abwicklung. Statt einer kohärenten Ergänzung drohten Lücken, Überschneidungen und zusätzliche Kosten.

Eduard Held, Geschäftsführer des Schweizer Elementarschadenpools und Fachverantwortlicher Rückversicherung im SVV, bringt es auf den Punkt: Auch mit Ereignisschwelle schaffe die EVV eher zusätzliche Unsicherheit als eine praktikable Lösung. Echte Vorsorge entstehe vor dem Ereignis, durch Versicherungsschutz.


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