Der Nationalrat hat eine geplante Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule endgültig gestoppt. Damit korrigiert das Parlament eine im Entlastungspaket 27 vorgesehene Massnahme des Bundesrats und setzt nach Ansicht der Versicherungsbranche ein Signal zugunsten von Planungssicherheit und Eigenverantwortung in der Altersvorsorge.
Der Nationalrat hat entschieden, die im Entlastungspaket 27 vorgesehene Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus der beruflichen und privaten Vorsorge zu streichen. Zuvor hatte bereits der Ständerat die Massnahme abgelehnt.
Der Bundesrat hatte trotz deutlicher Kritik in der Vernehmlassung an seinem Vorschlag festgehalten. Nach Ansicht des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) hätte eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule das Schweizer Dreisäulensystem unnötig geschwächt.
Mit dem Entscheid beider Kammern ist die geplante Steuererhöhung nun vom Tisch.
Signal für Mittelstand und Eigenverantwortung
Nach Einschätzung des SVV hätte die Massnahme vor allem Personen getroffen, die eigenständig für Alter, Tod oder Invalidität vorsorgen. Besonders der Mittelstand wäre überdurchschnittlich belastet worden.
«Mit seiner Entscheidung setzt das Parlament ein wichtiges Signal an all jene, die über Jahrzehnte hinweg eigenverantwortlich für ihre Zukunft finanziell vorgesorgt haben», sagt Urs Arbter, CEO des Schweizerischen Versicherungsverbands. Verlässliche Rahmenbedingungen seien entscheidend für das Vertrauen in die Vorsorgesysteme.
Aus Sicht des Verbands sollte die Konsolidierung des Bundeshaushalts in erster Linie über Prioritätensetzung und Ausgabendisziplin und nicht über zusätzliche Steuern auf Vorsorgekapital erfolgen.
Debatte um AHV-Reform bleibt
Die Diskussion über die langfristige Finanzierung der Altersvorsorge bleibt damit jedoch bestehen. Im Rahmen der geplanten Reform AHV 2030 will der Bundesrat die Finanzierung zwischen 2030 und 2040 vor allem über höhere Einnahmen aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen sichern.
Ein höheres Referenzalter schliesst er derzeit aus und setzt stattdessen auf Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit. Gleichzeitig stehen weitere Eingriffe in die zweite und dritte Säule zur Diskussion. So soll das Mindestalter für Kapitalbezüge von heute 58 beziehungsweise 60 Jahren auf 63 Jahre angehoben werden.
Der SVV beurteilt diese Ansätze kritisch. Sie könnten den individuellen Handlungsspielraum einschränken, die Komplexität erhöhen und zu zusätzlichem administrativem Aufwand führen, ohne zwangsläufig zu längeren Erwerbsbiografien zu führen.