An der FINMA-Kleinbankensymposium in Bern stellte sich Direktor Stefan Walter der wiederkehrenden Kritik, kleine Institute würden unverhältnismässig streng beaufsichtigt und lieferte Zahlen, die ein differenzierteres Bild zeichnen.
Am 7. September 2026 eröffnete FINMA-Direktor Stefan Walter das Kleinbankensymposium der Aufsichtsbehörde in Bern mit einer Grundsatzrede zum Thema Proportionalität. Der Anlass für seine Ausführungen ist eine Kritik, die der FINMA regelmässig entgegenschlägt: Kleinere Banken und Wertpapierhäuser würden überproportional streng kontrolliert, während sich die Aufsicht bei den grossen Instituten zurückhalte. Walter nahm diese Wahrnehmung ernst, schliesslich bedeutet jede Kontrolle Aufwand, der bei kleinen Häusern stärker ins Gewicht fällt als bei grossen. Doch ein Blick auf die tatsächliche Aufsichtspraxis zeichnet aus seiner Sicht ein anderes Bild.
Die Zahlen hinter der Aufsichtsintensität
Konkret verwies Walter darauf, dass die FINMA bei der UBS über 40 Vor-Ort-Kontrollen pro Jahr durchführt, während eine kleine Bank im Durchschnitt nur alle acht bis zehn Jahre eine solche Kontrolle erlebt. Ausschlaggebend ist dabei nicht allein die Grösse eines Instituts, sondern auch dessen Risikoprofil: 2025 führte die FINMA bei Instituten mit mittlerem oder hohem Risikorating zwölfmal mehr Vor-Ort-Kontrollen durch als bei Instituten mit tiefem Risikorating. Ein ähnliches Muster zeigt sich bei Gewährsanträgen: Bei grossen Banken stellt die FINMA in rund 30 Prozent der Fälle zusätzliche Anforderungen, bei kleinen Banken sind es weniger als 10 Prozent.
Auch beim Enforcement widerspricht die Datenlage der Wahrnehmung einer überproportionalen Fokussierung auf kleine Häuser. In einer Zehnjahresauswertung entfiel ein deutlich grösserer Anteil der Abklärungen und Enforcement-Verfahren im Bankenbereich auf Institute der Kategorien 1 und 2, obwohl diese nur rund 2 Prozent der beaufsichtigten Banken ausmachen.
Risikobasierte Kategorisierung als Steuerungsinstrument
Walter ordnete diese Zahlen in die grundsätzliche Aufsichtslogik der FINMA ein: Die Intensität der Aufsicht richtet sich nach Risiko, Grösse und Wirkung eines Instituts. Bei kleineren Häusern mit geringerem inhärentem Risiko erfolgt sie überwiegend datenbasiert und wird nur bei Anzeichen erhöhter Risiken oder besonderer Auffälligkeiten intensiviert. Die interne Kategorisierung der Institute – von Kategorie 1 (grösste, komplexeste Institute) bis Kategorie 5 – bestimmt zusammen mit dem individuellen Risikorating, wie engmaschig ein Institut beaufsichtigt wird, und wirkt sich entsprechend auf Berichterstattung, direkte Kontakte und Kontrollintensität aus.
Das Kleinbankenregime als schweizerische Besonderheit
Als deutlichstes Beispiel gelebter Proportionalität nannte Walter das seit 2020 bestehende Kleinbankenregime, das er als weltweit einzigartige schweizerische Besonderheit bezeichnete. Aktuell nehmen 56 Institute freiwillig daran teil. Voraussetzung ist, dass es sich um besonders liquide und gut kapitalisierte Banken oder Wertpapierhäuser der Kategorien 4 und 5 handelt, die definierte Kriterien erfüllen. Im Gegenzug entfällt für diese Institute unter anderem die Berechnung der risikogewichteten Aktiven (RWA) sowie der Net Stable Funding Ratio, hinzu kommen qualitative Erleichterungen bei Risikokontrolle, interner Revision und Offenlegung. Walter betonte, dass Entlastung und Stabilität dabei untrennbar zusammengehören: Erleichterungen stehen nur Instituten offen, die besonders solide aufgestellt sind.
Dieser Proportionalitätsgedanke fliesst laut Walter auch in neue Rundschreiben ein. Als aktuelles Beispiel nannte er das Rundschreiben zu naturbezogenen Finanzrisiken, von dem besonders liquide und gut kapitalisierte Banken im Kleinbankenregime aus Proportionalitätsgründen ausgenommen sind. Für kleinere Institute ausserhalb des Regimes gilt derweil, dass sich die Umsetzung regulatorischer Anforderungen an Grösse, Komplexität, Risikoprofil und Geschäftsmodell orientiert.
Wo Proportionalität an ihre Grenzen stösst
Walter machte allerdings deutlich, dass das Prinzip Grenzen hat. Eine kleinere Bilanz mache nicht automatisch jedes Risiko kleiner: Bei Geldwäscherei, Marktverhalten oder Sanktionen gelten die aufsichtsrechtlichen Anforderungen unabhängig von der Institutsgrösse. Auch bei der Verantwortung für Cyberrisiken und Outsourcing bleibt der Massstab derselbe, auch wenn kleinere Banken von externem Bezug von Technologie und Dienstleistungen besonders profitieren können, ohne dieselben internen Strukturen wie eine Grossbank aufbauen zu müssen. Die Verantwortung für die angemessene Steuerung der damit verbundenen Risiken verbleibt jedoch stets beim beaufsichtigten Institut selbst.
Mit Blick auf die zunehmende Abhängigkeit von externen Technologie- und Cloud-Anbietern sowie die zunehmende Rolle künstlicher Intelligenz – die sowohl Banken bei der Erkennung von Angriffen unterstützen als auch Angriffe selbst leichter automatisierbar und skalierbar machen kann, warnte Walter vor wachsenden Konzentrationsrisiken. Er verwies zudem auf geopolitische Spannungen, die sich über Finanzmärkte, Kundenbeziehungen, Sanktionen oder Dienstleisterabhängigkeiten auch auf Institute mit primär schweizerischem Geschäftsmodell auswirken können. Instabilität über Gruppen kleinerer Banken hinweg könne, wie die Regionalbankenkrise 2023 in den USA gezeigt habe, durchaus systemrelevante Ausmasse annehmen.
Die im Anschluss an die Rede folgenden Break-out-Sessions vertieften drei damit verbundene Themen: Vor-Ort-Kontrollen, Proportionalität in der Kleinbankenregulierung sowie die aufsichtsrechtlichen Erwartungen an den Einsatz künstlicher Intelligenz. Walter fasste den Anspruch der FINMA an sich selbst so zusammen: Der gesetzliche Auftrag, Kundinnen und Kunden zu schützen und die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte sicherzustellen, werde dann wirksam erfüllt, wenn die Aufsicht dort intensiv ist, wo die Risiken hoch sind und dort Raum lässt, wo eine geringere Intensität sachgerecht ist.