Die Swiss Insurance Brokers Association (SIBA) hat gemeinsam mit der Association des Courtiers en Assurances (ACA) und dem Pensionskassenverband inter-pension einen neuen Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Vorsorgeeinrichtungen und Brokern verabschiedet. Ziel der branchenweiten Selbstregulierung ist es, mehr Transparenz, Fairness und Qualitätsstandards in der beruflichen Vorsorge zu schaffen.
Die Zusammenarbeit zwischen Brokern und Vorsorgeeinrichtungen spielt seit Jahren eine wichtige Rolle im Schweizer Vorsorgesystem. Einheitliche und verbindliche Regeln für diese Zusammenarbeit fehlten bislang jedoch. Der nun vorgestellte Leitfaden soll diese Lücke schliessen und klare Standards für Rechte, Pflichten und Entschädigungsmodelle definieren.
Nach Angaben der beteiligten Verbände stärkt der Branchenstandard insbesondere die Transparenz gegenüber angeschlossenen Unternehmen und Versicherten. Gleichzeitig sollen Governance-Strukturen verbessert und die Qualität der Zusammenarbeit langfristig gesichert werden.
Fokus auf Vertrauen und Governance
SIBA-Präsident Markus Lehmann betont die Bedeutung des Vertrauens innerhalb der beruflichen Vorsorge. Das Zusammenspiel zwischen Vorsorgeeinrichtungen, Brokern, Unternehmen und Versicherten funktioniere nur auf Basis klarer und nachvollziehbarer Regeln. Mit dem neuen Leitfaden wolle die Branche ihre Verantwortung selbst wahrnehmen und gleichzeitig ein wirksames Instrument zur Sicherstellung der Governance schaffen.
Broker und Vorsorgeeinrichtungen, die sich dem Leitfaden unterstellen, werden künftig in einem öffentlichen Register aufgeführt. Die vollständige Umsetzung der definierten Standards ist bis zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Zudem hat die SIBA die neuen Vorgaben bereits in ihren eigenen Code of Conduct integriert. Für Mitglieder bedeutet dies, dass die Grundsätze des Leitfadens künftig verbindlicher Bestandteil der Zusammenarbeit mit Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen werden.
Signal für praxisnahe Selbstregulierung
Mit der gemeinsamen Initiative setzen SIBA, ACA und inter-pension nach eigenen Angaben ein Zeichen für eine praxisnahe Selbstregulierung innerhalb der Schweizer Vorsorgelandschaft. Die Branche wolle dort eigenverantwortlich Standards setzen, wo dies im Interesse der Versicherten und Unternehmen notwendig sei.