Die Schweizer Arbeitswelt wird konfliktreicher, zumindest wenn man den aktuellen Zahlen der Rechtsschutzversicherung AXA-ARAG glaubt. Arbeitsrecht gehört bei der Versicherung zu den am stärksten nachgefragten Rechtsgebieten, und 2025 zeigt sich in mehreren Kategorien ein deutlicher Anstieg. Am auffälligsten: Fälle im Zusammenhang mit Verletzungen der Fürsorgepflicht legten im Jahresvergleich um 36 Prozent zu.
Eine Fürsorgepflichtverletzung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber die Gesundheit, die persönliche Integrität oder die berechtigten Interessen seiner Angestellten nicht ausreichend schützt: dazu zählt auch der aktive Schutz vor Mobbing. Doch nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz erfüllt diesen Tatbestand. AXA-ARAG-Rechtsanwältin Carole Kaufmann Ryan betont, dass für eine rechtliche Einstufung als Mobbing Beweise für eine wiederholte, systematische und feindliche Ausgrenzung durch eine Gruppe von Kollegen über einen längeren Zeitraum vorliegen müssen. Genau diese Beweislage macht entsprechende Gerichtsprozesse oft anspruchsvoll.
Missbräuchliche Kündigungen im Aufwind
Auch bei Kündigungen zeigt sich ein deutlicher Trend: Die entsprechenden Rechtsfälle stiegen 2025 um 26 Prozent. Grundsätzlich herrscht in der Schweiz Kündigungsfreiheit, das heisst, dass beide Vertragsparteien ein Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen auflösen können. Missbräuchlich wird eine Kündigung erst dann, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst, etwa bei Kündigungen wegen gewerkschaftlicher Betätigung, geltend gemachter Lohnforderungen, der Ausübung gesetzlicher Pflichten wie Militär- oder Zivildienst, oder aufgrund persönlicher Eigenschaften ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis. Wer vor Gericht Recht erhält, kann eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen einfordern.
Streit ums Arbeitszeugnis
Auch beim Arbeitszeugnis – für viele ein zentrales Dokument der eigenen Karriere – zeichnet sich mehr Konfliktpotenzial ab: Wegen negativer Formulierungen, falscher Leistungsbeschriebe und fehlender Wertschätzung nahmen entsprechende Rechtsberatungen um 14 Prozent zu. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht sowohl während als auch nach dem Arbeitsverhältnis, und gesetzlich muss es ehrlich, aber wohlwollend formuliert sein. Ist das nicht der Fall, rät Kaufmann Ryan, schriftlich eine Korrektur mit konkreten Änderungsvorschlägen und einer angemessenen Frist zu verlangen. Bleibt eine Einigung aus, bleibt der Weg über ein Schlichtungsgesuch oder letztlich eine Klage.
Ob Fürsorgepflicht, Kündigung oder Arbeitszeugnis: In allen drei Bereichen gilt derselbe erste Ratschlag: das direkte Gespräch suchen, bevor der Konflikt eskaliert. Oft lässt sich so bereits eine für alle Seiten tragfähige Lösung finden, bevor überhaupt eine Rechtsberatung nötig wird.