Die Ombudsstelle der Privatversicherung und der Suva verzeichnete 2025 einen massiven Anstieg der Beschwerden. Besonders stark nahmen Fälle im Krankentaggeld, Rechtsschutz sowie bei HIS-Einmeldungen zu. Als möglicher Treiber gilt auch der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Die Ombudsstelle der Privatversicherung und der Suva blickt auf ein aussergewöhnliches Jahr zurück. Insgesamt wandten sich 2025 mehr als 5’100 Personen mit Anliegen und Beschwerden an den Versicherungsombudsman Martin Lorenzon und sein Team. Im eigentlichen Zuständigkeitsbereich stieg die Zahl der Fälle gegenüber dem Vorjahr um 55 Prozent auf 4’771 und erreichte damit einen neuen Höchststand.
Von den 2’418 schriftlich eingereichten Fällen intervenierte die Ombudsstelle in 495 Fällen direkt bei den betroffenen Versicherern. Die Erfolgsquote lag mit rund 61 Prozent im langjährigen Durchschnitt.
Unfallversicherung bleibt Spitzenreiter
Wie bereits in den Vorjahren entfiel der grösste Teil der Beschwerden auf die Personenversicherungen. Sie machten rund 44,6 Prozent aller Fälle aus. Besonders häufig betroffen war die obligatorische Unfallversicherung (UVG) mit 864 Beschwerden.
Deutlich gestiegen sind auch die Fallzahlen im Bereich Krankentaggeld. Dort verdoppelte sich die Zahl der Beschwerden nahezu von 426 auf 850 Fälle. Im Rechtsschutz stiegen die Eingaben von 375 auf 660 Fälle.
Besonders auffällig war die Entwicklung bei Beschwerden im Zusammenhang mit HIS-Einmeldungen. Die Zahl dieser Fälle erhöhte sich von 37 auf 102 und damit um 276 Prozent.
HIS soll Missbrauch verhindern
Das Hinweis- und Informationssystem HIS dient Versicherern dazu, missbräuchliche Leistungsansprüche zulasten der Versicherungsgemeinschaft zu verhindern. Versicherungen können Personen melden, wenn sie bei einem Schadenfall Unregelmässigkeiten feststellen.
Im Zentrum standen dabei vor allem Fälle wegen mutmasslich betrügerischer Anspruchsbegründung nach Artikel 40 des Versicherungsvertragsgesetzes oder wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht beim Vertragsabschluss gemäss Artikel 6 VVG.
Die Ombudsstelle weist darauf hin, dass HIS-Abfragen ausschliesslich im Zusammenhang mit einem konkreten Schadenfall zulässig sind. Für die Prüfung eines Versicherungsantrags darf das System nicht verwendet werden.
KI als möglicher Treiber
Als einen Grund für den starken Anstieg der Fallzahlen nennt der Ombudsman den deutlich häufigeren Einsatz von KI-Software durch Versicherte. KI-generierte Antworten seien oft fehlerhaft und könnten zu falschen rechtlichen Schlussfolgerungen führen.
Gleichzeitig erleichterten Übersetzungs- und Formulierungshilfen auf Basis künstlicher Intelligenz vielen Menschen den Zugang zur Ombudsstelle, insbesondere Personen mit sprachlichen Schwierigkeiten.
Weitere Fallbeispiele und Analysen finden sich im aktuellen Jahresbericht des Versicherungsombudsman.