Am 30. November 2025 lehnte die Schweiz die Erbschaftssteuer-Initiative der Juso deutlich ab: 78,3 Prozent stimmten gegen eine 50-prozentige Steuer auf Nachlässe über 50 Millionen Franken. Gleichzeitig gibt es Bestrebungen, das Schweizer Familienstiftungsrecht zu liberalisieren, da vermögende Familien für ihre Strukturen bislang häufig ins Ausland ausweichen.
Deutschland bildet dazu einen interessanten Kontrast: Vermögensübertragungen werden stärker besteuert, dafür bietet die Familienstiftung weitreichende Möglichkeiten, Vermögen über Generationen zu bündeln. Ein Vergleich zeigt, wie unterschiedlich beide Länder die langfristige Vermögensnachfolge gestalten.
Deutschland und die Schweiz: Zwei Wege zur Nachfolge
In Deutschland fällt seit 1997 keine Vermögensteuer mehr an. Dafür kann die Übertragung grösserer Vermögen durch Erbschaft- und Schenkungsteuer teuer werden. Freibeträge lassen sich allerdings alle zehn Jahre erneut nutzen. Wer früh beginnt, kann deshalb erhebliche Werte schrittweise auf die nächste Generation übertragen.
In der Schweiz ist die Situation nahezu umgekehrt. Der Übergang an direkte Nachkommen ist in den meisten Kantonen steuerfrei oder nur gering belastet. Dafür unterliegt das Vermögen natürlicher Personen einer jährlich anfallenden kantonalen Vermögenssteuer. Der entscheidende Unterschied liegt damit weniger darin, ob der Staat auf grosse Vermögen zugreift, sondern wann er es tut.
Warum eine direkte Schenkung nicht immer die beste Lösung ist
Steuern sind allerdings nur ein Teil der Nachfolgeplanung. Wer seinem Kind Vermögen direkt überträgt, gibt gleichzeitig Eigentum und damit einen erheblichen Teil seiner Kontrolle ab. Das kann Folgen haben. Übertragenes Vermögen kann beispielsweise von einer Scheidung, einer Insolvenz oder anderen persönlichen Risiken des Begünstigten betroffen sein. Ausserdem kann der neue Eigentümer grundsätzlich selbst darüber entscheiden, was mit dem Vermögen geschieht.
Genau deshalb versuchen vermögende Familien häufig, wirtschaftliche Versorgung, Eigentum und Entscheidungsbefugnisse voneinander zu trennen. Bei Immobilien kann beispielsweise ein Niessbrauch beziehungsweise in der Schweiz eine Nutzniessung dafür sorgen, dass das Eigentum bereits auf die nächste Generation übergeht, während die Erträge weiterhin beim Übergeber verbleiben.
Wo das Schweizer Stiftungsrecht Grenzen setzt
Eine andere Möglichkeit besteht darin, Vermögen nicht unmittelbar auf einzelne Personen, sondern auf eine dauerhafte Struktur zu übertragen. In Deutschland kann dafür die Familienstiftung eingesetzt werden. Das Vermögen gehört anschliessend der Stiftung, während sich über die Satzung festlegen lässt, wer begünstigt wird und nach welchen Regeln Entscheidungen getroffen werden.
In der Schweiz sind die Möglichkeiten deutlich enger. Artikel 335 des Zivilgesetzbuches beschränkt Familienstiftungen auf bestimmte Zwecke wie Ausbildung, Ausstattung und Unterstützung von Angehörigen. Eine Stiftung, deren Zweck allein darin besteht, Familienvermögen langfristig zu bündeln und frei an Nachkommen auszuschütten, ist nicht vorgesehen. Das hat praktische Folgen: Wohlhabende Schweizer Familien nutzen gerne Stiftungsstrukturen im Ausland, etwa in Deutschland oder Liechtenstein.
Der wichtigste Faktor ist Zeit
So unterschiedlich die rechtlichen Systeme beider Länder sind, bei erfolgreicher Nachfolgeplanung zeigt sich dasselbe Prinzip: Sie beginnt früh. Denn verlorene Zeit lässt sich kaum nachholen. In Deutschland spielt dabei die Zehnjahresfrist eine zentrale Rolle. Freibeträge bei Schenkungen können nach zehn Jahren erneut genutzt werden. Auch bei Pflichtteilsansprüchen ist dieser Zeitraum von Bedeutung. In der Schweiz können ebenfalls bestimmte Zuwendungen innerhalb eines Zehnjahreszeitraums vor dem Tod angegriffen werden.
Nachfolge ist ein langfristiges Projekt
Der eigentliche Unterschied zwischen klassischem Vererben und strategischer Vermögensnachfolge liegt daher nicht in einer einzelnen Steuerregel oder Rechtsform. Es ist die Art, wie die Übergabe geplant wird. Statt das gesamte Vermögen eines Tages auf einmal weiterzugeben, werden Übertragungen frühzeitig vorbereitet. Eigentum und Nutzung können getrennt, Risiken der nächsten Generation berücksichtigt und Entscheidungsrechte klar geregelt werden.
Bei grösseren Vermögen können zusätzlich dauerhafte Strukturen dafür sorgen, dass das Vermögen nicht mit jedem Generationenwechsel neu verteilt werden muss. Für Schweizer Vermögensinhaber bedeutet das: Die vergleichsweise günstigen Bedingungen beim Erben lösen die eigentliche Nachfolgefrage nicht. Entscheidend ist, was langfristig erhalten bleiben soll, wer davon profitieren soll und wer darüber entscheiden darf.
Sascha Drache
Sascha Drache ist Experte für das Stiftungswesen. Er ist seit vielen Jahren in der deutschen Stiftungswelt unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu hier.
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